Allgemeine Geschäftsbedingungen Brautstyling
1. Buchung & Vertragsabschluss
Eine verbindliche Buchung kommt ausschließlich durch den Abschluss eines Servicevertrags zustande.Das Hochzeitsdatum gilt erst dann als fest reserviert, wenn der unterzeichnete Vertrag sowie die vereinbarte Reservierungsgebühr eingegangen sind.
Erfolgt innerhalb von 3 Kalendertagen nach Versand des Vertrags weder der Rückversand des unterzeichneten Vertrags noch der Eingang der Reservierungsgebühr, verliert der Vertrag automatisch seine Gültigkeit und das Datum wird wieder freigegeben..
2. Reservierungsgebühr und Zahlungen:
Die Reservierungsgebühr dient der beidseitigen Absicherung und ist nicht erstattungsfähig.
Die Zahlung der verbleibenden Restsumme kann wahlweise erfolgen:
per Überweisung in der Woche vor der Hochzeit (spätestens bis zum Hochzeitstag)
oder in bar am Hochzeitstag, vor Beginn der Leistungserbringung
Eine andere Zahlungsweise ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung möglich.
Bankverbindung für die Reservierungsgebühr sowie ggf. die Restsumme per Überweisung:
Kontoinhaberin: Stefanie Coronas
IBAN: DE51 7405 0000 0008 8634 90
BIC: BYLADEM1PAS
Verwendungszweck: Name der Braut / Hochzeitsdatum
3. Verspätungen:
Ist die Kundin oder eine zu stylende Person nicht zur vereinbarten Zeit verfügbar oder verlängert sich die Arbeitszeit aufgrund organisatorischer Verzögerungen seitens der Kundin, wird eine Verspätungsgebühr von 25 € pro angefangene 15 Minuten berechnet.
Bei einer Verspätung von mehr als 30 Minuten, in der die Leistung nicht erbracht werden kann, behält sich die Dienstleisterin das Recht vor, den Service zu beenden. In diesem Fall wird der volle Leistungsbetrag fällig.
4. Ausfall:
Sollte die Dienstleisterin (Stefanie Coronas) aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage sein, den gebuchten Termin wahrzunehmen, wird sie sich unverzüglich und nach bestem Wissen und Gewissen um einen gleichwertigen Ersatz bemühen.
Der Ersatz wird sorgfältig ausgewählt und entspricht in Qualifikation und Erfahrung dem gebuchten Leistungsniveau, sodass dem Auftraggeber kein qualitativer Nachteil entsteht.
Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen, werden bereits geleistete Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen abzüglich der Reservierungsgebühr vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.
5. Fahrt- und Reisekosten:
Fahrt-, Reise- und Parkkosten werden gemäß dem individuell erstellten Angebot berechnet und sind vom Auftraggeber zu tragen.
Eventuell anfallende Parkgebühren werden separat in Rechnung gestellt.
6. Umbuchung:
Kann die Hochzeit nicht zum vereinbarten Termin stattfinden oder wird der Termin seitens der Kundin verschoben, verliert der bestehende Vertrag seine Gültigkeit.
Sofern die Dienstleisterin zum gewünschten Ersatztermin verfügbar ist, kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. In diesem Fall fällt eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises an. Bereits erbrachte Leistungen sowie die Reservierungsgebühr werden nicht übertragen.
Ist die Dienstleisterin zum gewünschten Ersatztermin nicht verfügbar, besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung. Der Vertrag gilt in diesem Fall als storniert und es greifen die Regelungen unter Absagen.
Sollte die Hochzeit aufgrund behördlich angeordneter höherer Gewalt (z. B. Verbot von Eheschließungen) nicht stattfinden können, ist eine einmalige Umbuchung kostenfrei möglich, sofern ein Ersatztermin gefunden wird und die Dienstleisterin verfügbar ist. Die Reservierungsgebühr wird in diesem Fall als Entschädigung einbehalten.
7. Absagen:
Bei Absage des Termins oder Stornierung einzelner gebuchter Leistungen durch die Kundin ist eine Rückerstattung der Reservierungsgebühr ausgeschlossen.
Zusätzlich gelten folgende Stornogebühren auf die Restsumme:
Absage bis 3 Wochen vor dem Termin: 80 % der Restsumme
Absage innerhalb von 3 Wochen vor dem Termin: 100 % der Restsumme
8. Foto- & Videoaufnahmen / Referenznutzung:
Die Dienstleisterin ist berechtigt, im Rahmen der Auftragserfüllung entstandene Foto- und Videoaufnahmen der erbrachten Leistungen (z. B. Brautstyling, Detailaufnahmen, Getting-Ready-Situationen) zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden.
Die Nutzung erfolgt ausschließlich für eigene Zwecke der Dienstleisterin, insbesondere für:
Website
Social Media
Portfolio
Präsentationen der eigenen Arbeit
Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Rücksprache mit der Auftraggeberin und in einer Weise, die die Privatsphäre wahrt.
Es werden keine sensiblen, kompromittierenden oder privaten Momente veröffentlicht.
Gäste oder weitere anwesende Personen werden nicht namentlich genannt oder gezielt hervorgehoben. Der Fokus der Aufnahmen liegt auf der Braut sowie auf Details der Styling-Arbeit.
Die Auftraggeberin erklärt sich mit Vertragsabschluss damit einverstanden, dass entsprechendes Bild- und Videomaterial verwendet werden darf, sofern keine ausdrückliche schriftliche Ablehnung erfolgt.
Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich.
9. Second Artist / Assistenz
Sollte für den gebuchten Leistungsumfang ein Second Artist oder eine Assistenz erforderlich oder sinnvoll sein, wird dieser ausschließlich über die Dienstleisterin organisiert und gebucht.
Der Second Artist arbeitet im Namen und unter der Leitung der Dienstleisterin und entspricht in Qualifikation und Arbeitsweise dem gebuchten Leistungsstandard.
Eine separate Buchung von weiteren Hair- oder Make-up-Artists durch die Kundin oder Dritte ist nicht gestattet, sofern diese Leistungen Teil des vereinbarten Styling-Ablaufs sind oder diesen beeinflussen.
Die Notwendigkeit eines Second Artists wird im Vorfeld gemeinsam besprochen und muss ausdrücklich vereinbart werden. Eine nachträgliche Buchung am Hochzeitstag ist nicht möglich.
10. Haftung:
Make-Up Artist/Hairstylist
Alle verwendeten Pinsel, Produkte und Arbeitsmaterialien werden regelmäßig und vor jeder Kundin gereinigt und desinfiziert.
Die Kundin ist verpflichtet, vor Beginn der Leistung auf Allergien, Unverträglichkeiten oder Besonderheiten von Haut und Haar hinzuweisen.
Für allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten, die nicht vorab kommuniziert wurden, übernimmt die Dienstleisterin keine Haftung.
11. Zusatzbedingungen für Destination Weddings
Als Destination Wedding gelten Hochzeiten, bei denen für die Dienstleisterin eine Anreise mit erhöhtem Reiseaufwand (z. B. Flug, längere Autofahrt, Übernachtung) erforderlich ist.
Für Destination Weddings gelten ergänzend folgende Bedingungen:
Anfallende Reise-, Fahrt-, Übernachtungs-, Verpflegungs- sowie Parkkosten werden vollständig vom Auftraggeber übernommen und vorab im individuellen Angebot transparent ausgewiesen.
Buchungen für Destination Weddings sind erst nach Eingang der vereinbarten Reservierungsgebühr verbindlich.
Terminverschiebungen bei Destination Weddings sind ausschließlich bei Verfügbarkeit der Dienstleisterin möglich und unterliegen den regulären Umbuchungs- und Stornobedingungen dieser AGB.
Sollte eine Anreise aufgrund höherer Gewalt (z. B. Flugausfälle, behördliche Anordnungen, Naturereignisse) nicht möglich sein, gelten die Regelungen unter Ausfall der Dienstleisterin.
12. Datenschutz:
Mit Vertragsabschluss erklärt sich die Kundin damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zum Zweck der Auftragsabwicklung gespeichert werden.
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.